Allgemeine Verkaufs-, Belieferungs- und Zahlungsbedingungen

 

1.0 Allgemeines

1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Unterzeichnung eines Vertrages zwischen Kunden und der efficom GmbH und/oder Annahme eines Kundenauftrages durch Verzicht auf schriftlichen Widerspruch seitens efficom GmbH innerhalb von 7 Tagen nach Eingang gelten auch diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben für die mit uns geschlossenen Verträge keine Gültigkeit, auch wenn von uns im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird. Diese Klausel gilt bereits als Widerspruch.

1.2 Der Kunde erklärt sich mit der Abspeicherung und Auswertung von Auftragsdaten durch die efficom GmbH einverstanden. Die der efficom GmbH unterbreiteten Informationen gelten als nicht vertraulich, soweit nichts anderes vereinbart wird. Der Kunde wird gemäß § 33 I des Datenschutzgesetztes sowie § 4 der Teledienstdatenschutzverordnung davon unterrichtet, dass die efficom GmbH seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Soweit die efficom GmbH sich Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste und Leistungen bedient, ist die efficom GmbH berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die ordnungsgemäße Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.

2.0 Angebot und Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Die mangelnde Schriftform wird durch erfolgte Lieferung oder Leistung unsererseits geheilt.

2.2 Unsere Angebote sind nicht teilbar und erfolgen stets freibleibend zu unseren Geschäftsbedingungen. Es bleibt eine Änderung der versprochenen Leistungen, der Leistungszeit und/oder des Preises vorbehalten.

2.3 Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen – z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben – sind, soweit sie von uns erstellt wurden, nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Dies gilt auch für von uns weitergegebene Herstellerangaben und -unterlagen. Vom Besteller beigefügte Abbildungen, Zeichnungen usw. sind für diesen verbindlich.

2.4 Von Angeboten und Prospekten abweichende Verbesserungen und Änderungen, die den Verwendungszweck nicht beeinträchtigen und für den Besteller zumutbar sind, behalten wir uns vor. Diese können gesondert berechnet werden.

2.5 Auch unsere Dienste sind stets unverbindlich und freibleibend. Soweit die efficom GmbH sich zur Erbringung der Leistungen Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen dem Kunden der efficom GmbH kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares bzw. begründetes Vertragsverhältnis, wobei der Kunde jedoch der efficom GmbH Adressschutz gewährt und sich bei Verstoß sowohl einer Vertragsstrafe nach billigem Ermessen, im Streitfall durch das Gericht festzusetzende Vertragsstrafe verpflichtet, wobei darüber hinausgehende Regressansprüche zugunsten der efficom GmbH nicht ausgeschlossen werden.

2.6 Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, verbindliche Zusagen zu machen. Alle Vereinbarungen, die im Rahmen des Auftrags getroffen werden, bedürfen der Schriftform. Lediglich die tatsächliche Auftragsannahme durch den Besteller ist mündlich möglich. Ansonsten sind andere Vereinbarungen für den Lieferer unverbindlich und werden erst wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

2.7 Sofern die efficom GmbH den Auftrag bestätigt, ist dies vom Besteller sorgfältig zu prüfen. Unrichtigkeiten sind der efficom GmbH sofort, spätestens innerhalb von 4 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Auftrag als in der bestätigten Form angenommen.

3.0 Lieferung und Liefertermine

3.1 Die Lieferungen erfolgen ab Geschäftssitz auf Gefahr des Bestellers. Besonders vereinbarte Preisstellungen sind ohne Einfluss auf Erfüllungsort und Gefahrenübergang. Ist Abholung vereinbart und erfolgt sie nicht innerhalb von 8 Tagen nach Aufforderung, so erfolgt der Versand per Paketdienst oder andere für die uns jeweils günstige Versandart. Das Risiko und alle Kosten des Transports einschließlich Verpackung gehen grundsätzlich zu Lasten des Bestellers. Sofern eine Werkleistung geschuldet ist, geht die Gefahr mit erfolgter Anlieferung der Ware am Erfüllungsort unabhängig von einer erfolgten Abnahme auf den Besteller über.

3.2 Von uns gegebene Liefer- oder Erfüllungstermine sind annähernd. Die zugesagten Liefer- und Ausführungszeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Die jeweilige Frist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, sofern nicht darauf verzichtet wurde, keinesfalls jedoch vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, Materialien, sowie vor Eingang einer eventuell vereinbarten Anzahlung. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Streiks, Aussperrungen, Arbeitskräftemangel, Personalausfälle – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfolgten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verzug und Unvermögen unserer Vorlieferanten bzw. der Hersteller haben wir nicht zu vertreten. Dauert die Behinderung mehr als 4 Wochen, so ist der Besteller nach Setzen einer angemessenen Nachfrist, die mindestens 2 Wochen betragen muss, berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurück zu treten. Sofern wir mit einer Lieferung oder Leistung schuldhaft in Verzug geraten, hat der Besteller Anspruch auf eine Verzugsentschädigung für von ihm nachgewiesenen Verzugsschaden, begrenzt jedoch auf die Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes, der vom Verzug betroffenen Lieferungen und/oder Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz jedweder anderer Art sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen sowie zu deren getrennter Berechnung jederzeit berechtigt, ebenso bei laufenden Dienstleistungen eine Änderung der Preise vorzunehmen.

3.3 Der Besteller hat uns in jedem Fall zunächst eine Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen; nach Ablauf der Frist ohne erfolgte Nachbesserung ist der Besteller dann zu den obengenannten Ansprüchen berechtigt.

3.4 Verzögert sich der Versand oder die Leistung aufgrund des Bestellers, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer gesetzten angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand und/oder die Arbeitszeit zu verfügen und den Besteller mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.

4.0 Preise

4.1 Die Preise verstehen sich mangels besonderer Vereinbarung ohne Kosten für Verpackung, Transportversicherung, Fracht und Montage. Die Preise verstehen sich als Verkaufspreise zuzüglich Umsatzsteuer.

4.2 Die von uns in Angeboten und Preislisten angegebenen Preise sind generell freibleibend. Sie gelten für Lieferungen ab Geschäftssitz, wenn auf der Auftragsbestätigung nichts anderes vermerkt wurde und beruhen auf den bei Vertragsschluss gültigen Lohn- und Materialkosten bzw. Herstellerkosten sowie den umsatzsteuerlichen Belastungen. Ergeben sich nach Vertragsabschluss Änderungen der Berechnungsgrundlagen durch höhere Lohn- und Materialkosten bzw. Herstellerkosten, umsatzsteuerliche Belastungen oder durch sonstige Umstände, insbesondere technisch begründete Kalkulationsveränderungen, sind wir zu einer Preisänderung in angemessenem Verhältnis zur eingetretenen Änderung der Berechnungsgrundlage berechtigt. Wahlweise sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch für Abschluss- oder Abrufaufträge, sofern bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

5.0 Gewährleistung

5.1 Bei Vorliegen eines nachgewiesenen Mangels oder im Falle des festgestellten Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate. Sie beginnt mit dem Tag der Lieferung bzw. der Leistung. Werden unsere Betriebsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen oder Teile ausgewechselt, so entfällt jede Gewährleistung. Der Besteller ist verpflichtet, uns Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach erfolgter Lieferung schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns nach der Entdeckung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, schriftlich mitzuteilen. Unabhängig davon gelten die Verjährungsregeln des BGB. Die Gewährleistung erfolgt nach unserer Wahl durch Ersatzlieferung bzw. Ersatzleistung oder Nachbesserung, wobei zweifache Nachbesserungsversuche zulässig sind. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur unmittelbar dem Besteller zu und sind nicht abtretbar. Erst nach eindeutigem Fehlschlagen der Nachbesserungsversuche ist der Besteller wahlweise zur Herabsetzung der Vergütung oder zur Rückgängigmachung des Vertrages berechtigt.

5.2 Für Handelsartikel beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die Abtretung der Ansprüche, die wir gegen den Lieferanten oder Hersteller des Fremderzeugnisses besitzen. Für den Fall, dass der Besteller seine Gewährleistungsrechte gegen den Lieferanten oder Hersteller des Fremderzeugnisses nicht durchsetzen kann, leisten wir Gewähr im Rahmen dieser Bedingungen.

 

6.1 Ohne anders lautender Vereinbarungen werden die vom Besteller zu leistenden Zahlungen sofort rein netto ohne jeden Abzug fällig. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Die Gutschrift erfolgt zu dem Tage, an dem efficom GmbH über den Gegenwert frei verfügen kann. Gebühren, Diskont- und Inkassospesen, Scheckzinsen und ähnliche Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

6.2 Wir sind berechtigt, im Falle des Verzuges Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt bei erfolgtem Nachweis vorbehalten.

7.0 Eigentumsvorbehalt

7.1 Das Eigentum an den Liefergegenständen behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen einschließlich Nebenforderungen und Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Besteller vor. Die Bezahlung durch Scheck beendet den Eigentumsvorbehalt bis zu dessen Einlösung und Wertstellung nicht.

7.2 Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er uns unverzüglich davon zu benachrichtigen. Wir sind unverzüglich schriftlich mit allen Angaben zu unterrichten, die wir für eine Widerspruchsklage nach § 771 der Zivilprozessordnung benötigen. Soweit wir Ausfall erleiden, weil ein Dritter die von ihm an uns zu erstattenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO nicht erbringen kann, haftet der Besteller/Käufer.

7.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht gesetzliche Regelungen dem widersprechen.

7.4 Verarbeitung oder Umbildung unserer Ware durch den Käufer findet ausschließlich für uns statt. Bei Verarbeitung mit anderer, uns nicht gehörenden Waren, steht uns Mieteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungs-Endbetrages unserer Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Waren (zur Zeit der Verarbeitung). Für die neue Sache gelten im Übrigen die Regelungen zur Vorbehaltsware entsprechend. Der Käufer ist befugt, unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer hiermit im voraus an uns ab und zwar in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich Mehrwertsteuer) des verwendeten Materials. Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Käufer weiterhin zur Einziehung der Forderungen berechtigt. Auf Verlangen hat der Käufer/Besteller uns die abgetretenen Forderungen sowie deren Schuldner bekanntzugeben und uns alle für eine Forderungseinziehung benötigten Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Auf unser besonderes Verlangen macht der Käufer den betreffenden Drittschuldnern Mitteilung von der Abtretung an uns.

7.5 Eine vorstehende Abtretung zur Sicherung unserer Forderungen umfasst auch solche Forderungen, die der Käufer/Besteller gegen einen Dritten in Folge einer Verbindung unserer Vorbehaltsware mit einem Grundstück erwirbt. Die Abtretungsregelung gilt auch für verarbeitete, umgebildete und vermischte Vorbehaltsware.

8.0 Schutzrechte/Urheberschutz

Sollte ein Dritter dem Besteller gegenüber oder der Besteller selbst die Verletzung gewerblicher Schutzrechte hinsichtlich der gelieferten Erzeugnisse geltend machen, so ist der Besteller verpflichtet, uns sofort zu verständigen. Es steht uns frei, gegebenenfalls mit Unterstützung des Bestellers aber auf eigene Kosten, alle Verhandlungen über die Beilegung oder einen daraus entstehenden Prozess zu führen. Eine Haftung aus Schäden wegen Patentverletzungen übernehmen wir nur, sofern uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zweifelsfrei nachgewiesen wird. Eine Haftung ist nur dann gegeben, wenn der efficom GmbH grobes Verschulden nachzuweisen ist.

9.0 Elektronische Beweismittel

Wir weisen darauf hin, daß wir uns vorbehalten, im Falle eines Rechtsstreites elektronische Beweismittel zu nutzen.

 

10.0 Datenschutz

 

Der Besteller ist einverstanden, daß seine im Rahmen der Geschäftsbedingung bekannt werdenden, personenbezogenen Daten in der EDV der efficom GmbH eingespeichert und verarbeitet werden.

11.0 Sonstiges

Die Unwirksamkeit einer der Klauseln dieser Bedingungen berührt die übrigen Regelungen nicht. Es gilt in diesen Fällen eine der genannten wirtschaftlich am Nähesten kommende wirksame Regelung; hilfsweise sind die Vorschriften des BGB anwendbar.

12.0 Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Parteien ist – soweit gesetzlich zulässig – Reutlingen. Dies gilt auch für Scheckverbindlichkeiten. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Stand: Juni 2013